Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)

gemäß Art. 28 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Dieser Vertrag konkretisiert die datenschutzrechtlichen Verpflichtungen der Vertragsparteien, die sich aus der Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag im Rahmen der Nutzung der Software „Einsatzzentrale24" ergeben.

Verantwortlicher (Auftraggeber)

Auftragsverarbeiter (Auftragnehmer)

TFB Tran Facility & Büroservice UG (haftungsbeschränkt)
Bayreuther Straße 3, 10787 Berlin
vertreten durch: Hong Tran Thi Minh
Kontakt: info@einsatzzentrale24.de

— nachfolgend „Verantwortlicher" und „Auftragsverarbeiter" —

§ 1 Gegenstand und Dauer

Gegenstand des Auftrags ist die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Auftragsverarbeiter im Auftrag des Verantwortlichen im Rahmen der Bereitstellung und des Betriebs der Software „Einsatzzentrale24" (Planung, Angebots- und Auftragsverwaltung, Einsatz- und Personaldisposition). Die Dauer dieses Vertrags entspricht der Laufzeit des zugrunde liegenden Hauptvertrags (Nutzungsvertrag) und endet automatisch mit dessen Beendigung.

§ 2 Art, Zweck und betroffene Personen

Zweck: Erbringung der vertraglich vereinbarten SaaS-Leistungen für den Verantwortlichen.

Art der Verarbeitung: Erheben, Erfassen, Speichern, Anpassen, Auslesen, Verwenden, Übermitteln innerhalb der Anwendung sowie Löschen.

Art der Daten (typischerweise):

Kategorien betroffener Personen: Mitarbeitende, Kund:innen und Ansprechpartner:innen des Verantwortlichen.

Protokollierung (Nachweis/Integrität): Zur Gewährleistung der Integrität und Nachweisbarkeit (z. B. wer wann ein Angebot angenommen oder geändert hat) protokolliert die Anwendung sicherheitsrelevante Vorgänge einschließlich IP-Adresse, Zeitstempel und ausgeführter Aktion. Diese Protokollierung wird dem Verantwortlichen als Funktion bereitgestellt; der Verantwortliche bleibt dafür verantwortlich, die betroffenen Personen hierüber zu informieren.

§ 3 Pflichten des Auftragsverarbeiters

  1. Der Auftragsverarbeiter verarbeitet die Daten ausschließlich auf dokumentierte Weisung des Verantwortlichen, sofern er nicht gesetzlich zu einer anderweitigen Verarbeitung verpflichtet ist.
  2. Er gewährleistet, dass die zur Verarbeitung befugten Personen zur Vertraulichkeit verpflichtet sind.
  3. Er ergreift alle nach Art. 32 DSGVO erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen (siehe § 4).
  4. Er unterstützt den Verantwortlichen bei der Erfüllung der Betroffenenrechte sowie der Pflichten aus Art. 32–36 DSGVO im Rahmen seiner Möglichkeiten.
  5. Er informiert den Verantwortlichen unverzüglich, wenn er der Auffassung ist, dass eine Weisung gegen datenschutzrechtliche Vorschriften verstößt.

§ 4 Technisch-organisatorische Maßnahmen (Art. 32 DSGVO)

Der Auftragsverarbeiter setzt geeignete technische und organisatorische Maßnahmen um, insbesondere:

§ 5 Unterauftragsverhältnisse

Der Verantwortliche stimmt dem Einsatz der nachfolgenden Unterauftragnehmer zu. Der Auftragsverarbeiter informiert den Verantwortlichen über beabsichtigte Änderungen rechtzeitig und räumt ein Widerspruchsrecht ein.

Soweit Unterauftragnehmer personenbezogene Daten in einem Drittland verarbeiten (insbesondere USA — Stripe, OpenAI), erfolgt die Übermittlung auf Grundlage geeigneter Garantien nach Art. 44 ff. DSGVO, insbesondere der EU-Standardvertragsklauseln und/oder einer Zertifizierung unter dem EU-US Data Privacy Framework.

§ 6 Betroffenenrechte

Wendet sich eine betroffene Person mit Anliegen (Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerspruch) unmittelbar an den Auftragsverarbeiter, leitet dieser das Anliegen unverzüglich an den Verantwortlichen weiter und unterstützt ihn bei der Beantwortung.

§ 7 Meldepflichten

Der Auftragsverarbeiter meldet dem Verantwortlichen Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten unverzüglich nach Bekanntwerden und stellt die zur Erfüllung der Meldepflichten nach Art. 33, 34 DSGVO erforderlichen Informationen bereit.

§ 8 Löschung und Rückgabe

Nach Abschluss der Verarbeitung löscht der Auftragsverarbeiter alle personenbezogenen Daten oder gibt sie nach Wahl des Verantwortlichen zurück, sofern keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht.

§ 9 Nachweise und Kontrollen

Der Auftragsverarbeiter stellt dem Verantwortlichen alle erforderlichen Informationen zum Nachweis der Einhaltung der Pflichten nach Art. 28 DSGVO zur Verfügung und ermöglicht angemessene Überprüfungen.

§ 10 Haftung

Es gelten die Haftungsregelungen des Art. 82 DSGVO sowie die Bestimmungen des zugrunde liegenden Hauptvertrags.

§ 11 Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Änderungen bedürfen der Textform. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

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Ort, Datum – Verantwortlicher
Ort, Datum – Auftragsverarbeiter